Europawahlen 2024: Wichtige Fragen und Antworten
Hintergrund
Gemäß dem Europawahlgesetz finden die Wahlen zum Europäischen Parlament alle fünf Jahre statt, wobei die nächste Wahl am 6. Juni 2024 abgehalten wird. Diese Wahlen ermöglichen es den EU-Bürgern, ihre Vertreter im Europäischen Parlament zu wählen.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für Europawahlen bildet der AEUV (Artikel 14 des Vertrags über die Europäische Union) sowie der Ratsakt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen (Akt 76/787/EWG).
Aktives und passives Wahlrecht
Als EU-Bürgerin haben Sie bei diesen Wahlen sowohl aktives (Wahlrecht) als auch passives (Wählbarkeitsrecht) Wahlrecht. Das heißt, Sie können wählen und sich selbst zur Wahl stellen.
Wahlverfahren
Das WEB Das Europawahlgesetz enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Europawahlen in Deutschland. Die Einzelheiten des Wahlverfahrens werden in den Wahlgesetzen der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt.
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